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Mikrotraining

Mit unseren kurzen Lerneinheiten können Sie optimal wichtige Erkenntnisse in überschaubarer Zeit gewinnen. Fokussiert und konzentriert bieten wir 180 Minuten Training in einem kompakten Format.

Für einige dieser Trainingseinheiten gilt die Anrechenbarkeit im Rahmen der Insurance Distrubution Directive - kurz IDD.

Insurance Distribution Directive

Am 20. Januar 2016 hat das Europaparlament und EU-Rat die europäische Vermittlerrichtlinie IDD (Insurance Distribution Directive) unterzeichnet. Die Richtlinie [EU] 2016/97 über den Versicherungsvertrieb wurde am 2. Februar 2016 im Amtsblatt der europäischen Union veröffentlicht.

Daraus erwuchs für die EU-Mitgliedstaaten die Aufgabe, die Richtlinie binnen einer 2-Jahresfrist in nationales Recht zu übersetzen.

Ziel der IDD ist, eine europaweit einheitliche Basis für den Versicherungsvertrieb zu schaffen. Die Weiterbildungsverpflichtung stellt dabei einen wichtigen Aspekt für die Vertriebsmitarbeiter dar:

Hierfür richten die Mitgliedstaaten Mechanismen zur wirksamen Kontrolle und Bewertung der Kenntnisse und Fähigkeiten von Versicherungs- und Rückversicherungsvermittlern sowie Angestellten von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen und Angestellten von Versicherungs- und Rückversicherungsvermittlern auf der Grundlage von mindestens 15 Stunden beruflicher Schulung oder Weiterbildung pro Jahr ein und veröffentlichen sie. Dabei berücksichtigen sie die Art der verkauften Produkte, die Kategorie der Vertreiber, die Aufgaben, die sie wahrnehmen, und die Tätigkeit, die innerhalb des Versicherungs- oder Rückversicherungsvertreibers wahrgenommen wird.1

 

1  RICHTLINIE (EU) 2016/97 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES, Kapitel IV, Artikel 10 (2).

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