Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Teilnahme an den Weiterbildungsmaßnahmen der
Sumega GmbH (Stand: 23.06.2020)
§ 1 Geltungsbereich
(1) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Teilnahme an Seminaren, Webinaren sowie am WebBasedTrainings welche die Sumega GmbH (nachfolgend: Sumega) im Rahmen der Fort- und Weiterbildung für unterschiedliche Zielgruppen anbietet.
(2) Die Teilnahmebedingungen sind jederzeit online abrufbar, als pdf-Datei speicherbar und werden auf Anforderung als Papierausdruck versandt.
(3) Die AGB in ihrer aktuellen Fassung stehen Ihnen auf unserer Internetseite my.sumega.de unter „AGB“ zur Verfügung. Überdies senden wir Ihnen unsere AGB mit der Auftragsbestätigung zu. Im Zweifel gelten unsere im Internet veröffentlichten AGB. Änderungen und Ergänzungen behalten wir uns ausdrücklich vor.
(4) Entgegenstehende AGB des Teilnehmers werden nicht Vertragsbestandteil.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Anmeldungen zu Seminaren können schriftlich per Brief, per Telefax oder per E-Mail erfolgen. Anmeldungen können durch Institutionen (Veranstalter) für ein oder mehrere Teilnehmer durchgeführt werden oder durch den Teilnehmenden selbst.
Mit der Anmeldung meldet sich der Veranstalter oder der Teilnehmende verbindlich zu dem ausgewählten Seminar zu den angegebenen Bedingungen an. Er erklärt weiterhin, dass er von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen Kenntnis genommen hat und sein Einverständnis mit deren Geltung sowie mit der zweckgebundenen Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der von ihm eingegebenen Daten.
(2) Sumega bestätigt dem Veranstalter oder Teilnehmenden unverzüglich per E-Mail, per Telefax oder per Brief den Zugang der Anmeldung.
(3) Nach Bearbeitung der Anmeldung erhält der Veranstalter oder Teilnehmende eine Anmeldebestätigung. Der Vertragsabschluss erfolgt durch die Anmeldebestätigung. Nach Abschluss des Trainings erhält der Teilnehmende oder der Veranstalter die Schlussrechnung.
(4) Der Vertragstext wird von Sumega zusammen mit den vorliegenden Teilnahmebedingungen gespeichert und dem Anmelder auf Verlangen per E-Mail zugesandt.
§ 3 Teilnehmerzahl
Die Teilnehmerzahl ist in der Regel begrenzt. Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Sollte die Teilnahme wegen Überbelegung nicht möglich sein, erhält der Teilnehmer unverzüglich eine Benachrichtigung.
§ 4 Vergütung
(1) Die angegebene Vergütung für die Durchführung der Veranstaltung, Unterbringung und Verpflegung (Seminargebühr, Webinargebühr, Kosten für die Nutzung der Lernplattform und Hotelkosten) versteht sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit das Seminar der Umsatzsteuerpflicht unterliegt. Die Verpflegung der Teilnehmer sowie die Bereitstellung eventuell notwendiger Übernachtungsmöglichkeiten übernimmt Sumega nur, wenn dies in dem betreffenden Veranstaltungsangebot ausdrücklich angegeben ist.
(2) Zahlungen sind spätestens 10 Tage nach Rechnungsdatum, in jedem Fall aber nach Abschluss des Trainings – ohne Abzug – unter Angabe der Rechnungsnummer auf das auf der Rechnung angegebene Konto zu überweisen.
§ 5 Stornierung
(1) Eine Stornierung der Anmeldung ist nur schriftlich möglich.
(2) Erfolgt die Stornierung bis zu sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn, so wird die Vergütung abzgl. 25 % Stornokosten (Buchung Tagungsraum, Hotel, Verpflegung etc.) zurückerstattet, bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden 75 % der Vergütung erhoben. Bei Stornierungen, welche später erfolgen, sowie bei Nichtteilnahme wird die Vergütung in voller Höhe in Rechnung gestellt. Maßgeblich ist der Eingang der Stornierungserklärung bei Sumega.
(3) Der Anmelder hat das Recht, nachzuweisen, dass Sumega ein geringerer Schaden entstanden ist. Die Stornokosten entfallen, wenn von dem Anmelder für die betreffende Veranstaltung ein Ersatzteilnehmer gemeldet wird.
(4) Sumega behält sich vor neben dieser Schadenspauschale einen weitergehenden Schadensersatzanspruch gegenüber dem Teilnehmer geltend zu machen.
§ 6 Termin-/Programmänderungen
(1) Sumega kann aus wichtigem Grund das Seminar verschieben, absagen oder mit anderen Veranstaltungen zusammenlegen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Dozent plötzlich erkrankt oder die angemeldete Teilnehmerzahl 4 Wochen vor dem Seminar unter 5 Personen liegt. Sumega informiert den Teilnehmer unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit des Seminars und erstattet dem Teilnehmer die erbrachte Vergütung.
(2) Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers, insbesondere auf Aufwendungsersatz (Stornogebühren für gebuchte Anreise etc.), bestehen nicht.
(3) Programmänderungen aus wichtigem Grund behält sich der Veranstalter vor. Insbesondere ist Sumega berechtigt, in begründeten Fällen die Veranstaltung von anderen, als den angegebenen Referenten durchführen zu lassen.
§ 7 Überlassene Unterlagen
Von Sumega im Rahmen der Veranstaltung zur Verfügung gestellte oder überlassene Unterlagen sowie Software dürfen ohne schriftliche Genehmigung der Sumega weder reproduziert noch unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder zur öffentlichen Wiedergabe verwendet werden. Bei Zuwiderhandlungen macht sich der Teilnehmer schadenersatzpflichtig.
§ 8 Lizenz zur Nutzung der Seite my.sumega.de
Die Sumega GmbH ist urheberrechtlicher Schöpfer und Eigentümer sämtlicher Inhalte (Videos, Texte, PDF-Dateien, Excel-Dateien, Checklisten,...), Markenrechte und Geschäftsmodelle auf der Seite my.sumega.de (PLATTFORM) und des Online-Training-Produkts „Mein Sumega“ (PRODUKT).
Mit dem Vertragsabschluss zwischen der Sumega GmbH (Sumega) und dem Kunden (LIZENZNEHMER) räumt die Sumega dem LIZENZNEHMER einen zeitlich befristeten Zugriff auf die Online-Training PLATTFORM zum Zwecke der persönlichen Aus- und Weiterbildung des LIZENZNEHMERS ein. Die Sumega gewährt hiermit die beschränkte Nutzungs-Lizenz zur Nutzung des PRODUKTS ausschließlich für die persönliche Nutzung.
Der LIZENZNEHMER ist nicht berechtigt das PRODUKT weiterzuverkaufen, weiterzuvermieten oder in einer anderen Weise als für die persönliche Weiterbildung zu nutzen.
Der LIZENZNEMER ist nicht berechtigt Teile des PRODUKTS, außer jene klar als zum Download bestimmten und entsprechend gekennzeichneten Inhalte, herunterzulade, zu speichern, weiterzuverarbeiten oder in sonstiger Weise außerhalb der PLATTFORM my.sumega.de zu nutzen. Ein Zuwiderhandeln, auch der Versuch des Zuwiderhandelns, führt zu einem sofortigen Entzug der Nutzungslizenz. Eine Erstattung von bereits bezahlten LIZENZGEBÜHREN erfolgt nicht. Es gilt eine Konventionalstrafe von 10.000,-- EUR je Übertretungsfall.
§ 9 Gewährleistung / Haftung
(1) Für erteilten Rat und die wirtschaftliche Verwertbarkeit erworbener Kenntnisse wird keine Gewähr übernommen.
(2) Die von Sumega angebotenen Weiterbildungsmaßnahmen für Betriebsräte sind für die Arbeit des Betriebsrates erforderlich. Daher ist der Arbeitgeber für die Teilnahme nach § 37 Abs. 6 BetrVG kostenerstattungspflichtig.
(3) Die Teilnahme eines oder mehrerer Betriebsratsmitglieder bedarf eines ordnungsgemäßen Beschlusses, der vom Betriebsrat in einer Betriebsratssitzung gefasst werden muss. Sumega übernimmt keine Gewähr dafür, dass der Betriebsrat den Beschluss ordnungsgemäß gefasst hat und damit die Voraussetzung für eine Kostenerstattung nach § 37 Abs. 6 BetrVG gegeben sind.
(4) Bei Diebstahl oder Verlust eingebrachter Sachen haftet Sumega nicht.
(5) Schadensersatzansprüche des Teilnehmers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind, soweit rechtlich zulässig, ausgeschlossen.
(6) Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht:
a) bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns oder unseren Erfüllungsgehilfen,
b) bei Personenschäden,
c) bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
d) bei Schäden, die durch das Fehlen einer Beschaffenheit entstanden sind, die wir garantiert haben,
e) bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.
(7) Im Übrigen sind Schadensersatzansprüche – ohne Rücksicht auf ihre Rechtsnatur – auf die Höhe der Vergütung im Sinne von § 4 begrenzt.
§ 10 Aufrechnungsverbot
Aufrechnungen sind ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung des Teilnehmers ist unstreitig oder rechtskräftig festgestellt.
§ 11 Angaben des Anmelders / Datenschutz
(1) Die Teilnehmer müssen ihre korrekten Adressdaten angeben.
(2) Sumega speichert die von dem Teilnehmer erhobenen Daten in maschinenlesbarer Form und verarbeitet diese im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses. Die Daten werden vertraulich behandelt.
(3) Der Teilnehmer erklärt sein Einverständnis, dass die erhobenen Daten auch nach Abschluss des gebuchten Seminars zum Zwecke der weiteren Betreuung des Teilnehmers gespeichert bleiben und er weiterhin von Sumega Informationsmaterial erhält. Die Weitergabe der Daten an Dritte, mit Ausnahme der Auftragsdatenverwaltung, ist unzulässig. Der Teilnehmer kann dieses Einverständnis jederzeit schriftlich widerrufen.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Soweit in diesen AGB die Schriftform vorgesehen ist, entspricht auch die Versendung einer E-Mail oder eines Telefax der Schriftform.
(2) Für alle Rechtsbeziehungen, welche sich aus der Anmeldung zur Teilnahme von Weiterbildungsmaßnahmen, die Sumega anbietet, gilt das Recht das Bundesrepublik Deutschland.
(3) Vertragssprache ist Deutsch.
(4) Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder anfechtbar sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
§ 13 Widerrufsrecht für Verbraucher
(1) Wenn der Teilnehmer ein privater Endkunde (Verbraucher im Sinne des § 13 BGB) ist, kann er die Anmeldung binnen zwei Wochen widerrufen. Die Frist beginnt mir dem Erhalt dieser Belehrung. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten. Er kann in Textform (Brief, Fax oder E-Mail) erfolgen und ist zu richten an:
Sumega GmbH
Eburonenstr. 14
50678 Köln
Telefon: +49 221 99794433
Telefax: +49 221 99794499
E-Mail: info@sumega.de
(2) Das Widerrufsrecht bei einer Dienstleistung erlischt, wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher sie selbst verlangt hat.